Fragen & Antworten
Ein Pfandkredit ist ein Darlehen. Sie hinterlegen einen Gegenstand von bleibendem Wert als Pfand (Sicherheit) und erhalten dafür sofort Bargeld. Sie müssen Ihre Identität nachweisen und bekommen den Betrag in bar ausgezahlt. Es gibt keine komplizierten Prüfungen, wie Sie es von klassischen Banken kennen.
Prinzipiell eignen sich alle Gegenstände, die einen dauerhaften Wert haben und sich gut weiterverkaufen lassen. Die Klassiker sind:
- Schmuck (Gold, Silber, Platin)
- Hochwertige Uhren (Luxusmarken)
- Elektronik (Smartphones, Tablets, Kameras, Notebooks, Konsolen)
- Musikinstrumente, Antiquitäten, E-Bikes, Designerware
Um einen Pfandkredit aufzunehmen, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie müssen der rechtmäßige Eigentümer des Gegenstandes sein.
Nein, es erfolgt keine Schufa-Abfrage oder Meldung. Allein Ihr Pfandgegenstand dient uns als Sicherheit.
Unsere Experten bewerten den aktuellen Marktwert und Wiederverkaufswert.
Die gesetzliche Mindestlaufzeit für einen Pfandkredit beträgt drei Monate.
Sie können den Vertrag rechtzeitig verlängern. Dafür zahlen Sie die angefallenen Gebühren und Zinsen. Sie können den Kredit auch verkleinern, indem Sie einen Teil der Kreditsumme zurückzahlen.
Können Sie den Kredit (inklusive Zinsen und Gebühren) nicht zurückzahlen, wird Ihr Gegenstand nach Ablauf der Frist und einer gewissen Karenzzeit öffentlich versteigert.
Nein. Das ist der große Vorteil eines Pfandkredits: Das Risiko liegt allein beim Pfandleihhaus. Reicht der Erlös der Versteigerung nicht aus, um den Kredit zu decken, entstehen Ihnen keine weiteren Schulden.
Alle Objekte werden durch uns versichert und lagern in videoüberwachten Tresorräumen oder Safes.
Melden Sie den Verlust sofort persönlich bei uns im Leihhaus. Wir vermerken den Verlust, um eine unberechtigte Abholung zu sperren.